f) Schliesslich kann dem Einwand der Beschwerdeführerin, der Anlagegrenzwert sei bei den OMEN 3, 5, 6 und 8 massiv überschritten, nicht gefolgt werden. Sie begründet dies damit, dass bei den adaptiven Antennen mit den Laufnummern 7 bis 9 die Richtungsabschwächungen wegfalle, die Sendeleistung der adaptiven Antennen auf 6500 Watt erhöht werden müsse und nicht der kürzeste Abstand zwischen Antenne und OMEN als Messpunkt gewählt worden sei. Zur Rüge betreffend die Richtungsabschwächung führte das AUE in seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2023 aus, auch für das Frequenzband 3600 MHz könnten winkelabhängige Dämpfungen geltend gemacht werden.