Unbehilflich ist auch die Kritik des Beschwerdeführers, in der rechnerischen Prognose seien die Reflexionen der adaptiven Antennen nicht berücksichtigt. Im Leitentscheid 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 hat sich das Bundesgericht eingehend mit Reflexionen bei adaptiven Antennen im Rahmen der rechnerischen Prognose auseinandergesetzt.16 Es kam gestützt auf die fachliche Beurteilung des BAFU zum Schluss, dass dem Fehlen der Berücksichtigung der Reflexionen im Freiraumausbreitungsmodell bzw. dessen Schwächen durch die Abnahmemessungen Rechnung getragen wird. Dadurch sei sichergestellt, dass trotz der genannten Schwächen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden.