e) Auch der Einwand des Beschwerdeführers, die Berechnung der Feldstärke an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sei für die Hochrechnung bei einer Abnahmemessung nicht umsetzbar, geht ins Leere. Gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Oktober 2020 sind im vorliegenden Fall Abnahmemessungen an den OMEN 3, 4, 5 und 6, nicht aber am OKA vorgeschrieben. Unbehilflich ist auch die Kritik des Beschwerdeführers, in der rechnerischen Prognose seien die Reflexionen der adaptiven Antennen nicht berücksichtigt.