Weder der Beschwerdeführer noch die Beschwerdeführerin legen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass die umhüllenden horizontalen und vertikalen Antennendiagramme für die adaptive Antenne des Typs A114521R1v06 nicht dem «Worst-Case» entsprechen und falsch sein sollen. Das QS-System, auf das in der Erwägung 9 näher eingegangen wird, stellt überdies sicher, dass die in Betrieb stehende Konstellation mit dem umhüllenden Antennendiagramm konform ist. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann somit nicht gesagt werden, dass die Einhaltung der Grenzwerte aufgrund der umhüllenden Antennendiagramme nicht gewährleistet ist. Das Gegenteil ist der Fall.