Das AUE hat das Standortdatenblatt geprüft und die Immissionsberechnungen, die auf den umhüllenden Antennendiagrammen basieren, weder im Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Oktober 2020 noch in der Stellungnahme vom 29. Juni 2023 beanstandet. Für die BVD bestehen keine stichhaltigen Gründe, an der fachlich abgestützten Beurteilung des AUE zu zweifeln. Weder der Beschwerdeführer noch die Beschwerdeführerin legen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass die umhüllenden horizontalen und vertikalen Antennendiagramme für die adaptive Antenne des Typs A114521R1v06 nicht dem «Worst-Case» entsprechen und falsch sein sollen.