c) Soweit der Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin pauschal rügen, die im Standortdatenblatt angegebenen umhüllenden Antennendiagramme entsprächen nicht dem «Worst- Case» und seien falsch, kann ihnen nicht gefolgt werden. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juni 2023 bestätigt, dass die verwendeten Antennendiagramme si- 14 Vgl. Bger 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 6.2 f. und insb. E. 6.3.2, 1C_693/2021 vom 3. Mai 2023 E. 4.3,