Dies bedeutet, dass deren Strahlung wie bei konventionellen Antennen nach dem maximalen Gesprächsund Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf die (umhüllenden) Antennendiagramme zu beurteilen ist, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen. Das Bundesgericht hat sich im Leitentscheid 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 eingehend mit adaptiven Antennen befasst, die wie im vorliegenden Fall nach einem «Worst- Case-Szenario» beurteilt wurden. Es kam zum klaren Schluss, dass es keinen Grund gibt, die «Worst-Case-Betrachtungsmethode» für adaptive Antennen infrage zu stellen.