Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin sind die Vorschriften für Wohnräume betreffend Belichtung und Belüftung nicht verletzt. Ihre diesbezüglichen Vorbringen in den Schlussbemerkungen sind unbehilflich. Von Bedeutung ist hier, dass gemäss Standortdatenblatt vom 14. Juli 2020 (Revision: 1.0) die Immissionsfeldstärke am OMEN 2 bei 13 Vgl. Tabelle im Gutachten vom 12. Mai 2021 des EMF Test Lab Bavaria in der Beilage zum Schreiben der Be- schwerdegegnerin vom 28. Dezember 2023 in den Beschwerdeakten.