Personen können sich bei dieser Sachlage nicht direkt vor der Richtfunkantenne aufhalten. Zudem hat das AUE mit einer Auflage im Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Oktober 2020 angeordnet, dass der Zugang zur Antenne abgesperrt werden muss. Nach der Vollzugspraxis kann in diesem Fall auf eine detaillierte Berechnung der Strahlung der Richtfunkantenne verzichtet werden.12 Aus Sicht des Immissionsschutzes ist die Richtfunkantenne somit nicht zu beanstanden. Der Vollständigkeit halber wird im Dispositiv dieses Entscheids festgehalten, dass das Standortdatenblatt vom 14. Juli 2020 (Revision: 1.0) mit Zusatzblatt 5 massgebend ist.