a) Im Laufe des Beschwerdeverfahrens zeigte sich, dass Unklarheiten bezüglich der Richtfunkantenne und der Abschirmwirkung am OMEN 2 bestehen. Weil das Zusatzblatt 5 zum Standortdatenblatt fehlte, war unklar, ob die in den Plänen eingezeichnete Richtfunkantenne zum Betrieb gehört. Unklar war auch, welches Abschirmmaterial für die Gebäudedämpfung am OMEN 2 verwendet wird und welche Dämpfungswirkung dieses Material hat.