male Sendeleistung angewendet werden. Auf die Rügen des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Korrekturfaktor ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren somit nicht weiter einzugehen. Die diesbezügliche Kritik geht über den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens hinaus.11 6. Richtfunkantenne und Abschirmwirkung am OMEN 2