Das Baugesuch umfasst dementsprechend keine Sendeantennen, bei denen ein Korrekturfaktor auf die maximale Sendeleistung angewendet wird. Dies ergibt sich auch aus dem Standortdatenblatt vom 14. Juli 2020 (Revision: 1.0), das dem angefochtenen Bauentscheid vom 21. Dezember 2021 zugrunde liegt.