4. Mit Instruktionsverfügung vom 27. Juli 2023 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin auf, zur Abschirmung am Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) 2 Stellung zu nehmen und die Unstimmigkeiten bezüglich der geplanten Richtfunkantenne zu bereinigen. Mit Schreiben vom 25. September 2023 und 28. Dezember 2023 kam die Beschwerdegegnerin dieser Aufforderung nach. Danach erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. In ihren Schlussbemerkungen vom 1. Februar 2024 hält die Beschwerdeführerin an ihrem Standpunkt in der Beschwerde fest.