Das AUE hielt in seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2023 zusammenfassend fest, seine Beurteilung habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV4 mit Auflagen erfülle und bewilligungsfähig sei. Weiter hielt das AUE fest, dass der Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Oktober 2020 nicht angepasst werden müsse.