Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden. In der Folge hob das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 21. April 2023 die Sistierung des Verfahrens auf und forderte den Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin auf, mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerden aufrechterhalten wollen oder nicht, wobei Stillschweigen als Festhalten an den Beschwerden gelte. Nachdem sich der Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin innert der gesetzten Frist nicht meldeten, setzte das Rechtsamt das Verfahren fort und führte den Schriftenwechsel durch.