3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, vereinigte die beiden Beschwerden in einem Verfahren und holte die Vorakten bei der Vorinstanz ein. Auf die Durchführung eines Schriftenwechsels verzichtete es vorerst. Weiter erhielten die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz Gelegenheit, sich zu den Sistierungsanträgen des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführerin zu äussern. Mit Verfügung vom 7. März 2022 sistierte das Rechtsamt das Verfahren bis zum Vorliegen des Entscheids des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021. Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden.