In ihrer Beschwerde vom 19. Januar 2022 bittet die Beschwerdeführerin die BVD, den Bauentscheid der Gemeinde Steffisburg nicht zu billigen und das Baugesuch abzulehnen oder allenfalls zu sistieren, bis die offenen Punkte definitiv geklärt seien. Sinngemäss beantragt die Beschwerdeführerin damit die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Sie rügt insbesondere, dass eine Gesamtplanung fehle, dass das Standortdatenblatt falsche Angaben enthalte und dass ein anerkanntes und geprüftes Messverfahren für adaptive Antennen fehle.