7. Das BAFU sei aufzufordern, nachvollziehbar zu begründen, warum die NIS-Grenzwerte gestützt auf die ICNIRP-Richtlinien noch Gültigkeit haben trotz hinreichenden wissenschaftlichen Nachweisen für Schaden unterhalb dieser Grenzwerte. 8. Das BAFU sei aufzufordern, nachvollziehbar zu begründen, weshalb die stark gepulste und hochvariable, unregelmässige Strahlung von adaptiven Antennen nicht zu grösseren Gesundheitseffekten führe als die Strahlung bisheriger konventioneller Antennen.