5. Es sei ein Amtsbericht oder ein unabhängiges Gutachten einzuholen zu den Fragen, ob bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden können und ob bei den bereits erfolgten Abnahmemessungen von bereits in Betrieb genommenen Anlagen die gemessenen Werte den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten entsprechen. 6. Es seien die Angaben der Senderbetreiber, insbesondere die im Standortdatenblatt deklarierten Leistungsangaben durch eine unabhängige Prüfstelle auf ihre Plausibilität hin überprüfen zu lassen.