4. Es sei das Verfahren zu sistieren, bis das Bundesgericht ein Präjudizurteil zu 5G-fähigen Mobilfunkanlagen gefällt hat bzw. die offenen Fragen bezüglich Ungenügen der Schweizer Grenzwerte (gemäss BERENIS-Newsletter Januar 2021) sowie der schwerwiegenden Vollzugsmängel im Bereich Mobilfunk (z.B. gemäss Abklärungen K-Tipp, Bericht 20.10.2020) geklärt sind.