2. Gegen diesen Entscheid reichten der Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin mit Eingaben vom 19. Januar 2022 je eine separate Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung des Bauentscheids der Gemeinde Steffisburg und die Verweigerung der Baubewilligung. Zudem stellt er folgende «Hilfs- und Verfahrensanträge»: 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.