I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. September 2020 bei der Gemeinde Steffisburg ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. I.________ ein. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG3. Geplant ist die Errichtung eines 6 m hohen Antennenträgers mit drei Antennenkörpern und einer Richtfunkantenne. Die Anlage soll auf der Schleppgaube, die in das bestehende Satteldach auf der Ostseite integriert ist, realisiert werden.