g) Die Parzellen Nrn. A.________ und B.________ befinden sich in einem BLN-Gebiet, in einer Baugruppe und im Ortsbildschutzperimeter. Die Gemeinde stellt an die Gestaltung der Einfriedung zu Recht hohe Anforderungen. In der näheren Umgebung der Parzellen Nrn. A.________ und B.________ befinden sich nur zwei weitere grosse Gebäude […]. Aus dem Zonenplan ist ersichtlich, dass nördlich der Parzellen ein Gebiet mit Wald und Naturwiesen beginnt. Südlich der Parzellen befindet sich die Rebenschutzzone.14 Weiter folgt aus der im Bauinventar enthaltenen Beschreibung zur Baugruppe A […], dass die kulturlandschaftlichen Elemente in der Umgebung wesentliche Akzente setzen würden.