Art. 11.5 (Erhaltungsgrundsätze): Grundsätzlich sind die Elemente der traditionellen Bauweise wie die charakteristischen Materialien, das System der Brandmauern, die Fassaden- und Dachgestaltung, die Strassenraum- und Platzverhältnisse und nach Möglichkeit die Geschossniveaus sowie besonders wertvolle Innenräume zu erhalten. In Ligerz-Dorf gilt der strengste Beurteilungsmassstab.