- die Gestaltung und Einordnung der Erschliessungsanlagen, Abstellplätze und Eingänge. Die Vorschriften im Ortsbildschutzperimeter bleiben vorbehalten. Art. 8.6 (Aussenraumgestaltung): 1 Die Gestaltung der privaten Aussenräume – insbesondere der öffentlich erlebbaren Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Hauszugängen – hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen. d) Darüber hinaus enthält das Baureglement der Gemeinde Ligerz auch besondere Bestimmungen für die Ortsbildschutzperimeter: