c) Das Baureglement der Gemeinde Ligerz enthält insbesondere folgende Bestimmungen und Hinweise zur Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie der Aussenraumgestaltung: Art. 8.1 (Gestaltungsgrundsatz): Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht.