1. Der Entscheid vom 15. Juli 2022 sei aufzuheben; 2. Die Verfügung des AGR vom 24. März 2022 sei aufzuheben; 3. Der Ersatz des alten Zaunes, die Wiederherstellung des Fallschutzes und die Erstellung eines gestuften Holzzaunes sei zu bewilligen; 4. Eventualiter sei der Abbruch der erstellten Umzäunung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids über das Material zu sistieren. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -