Ferner befindet sich das Gebiet, in dem sich die Parzellen befinden, im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN 1001 Linkes Bielerseeufer) und die Häusergruppe «F.________» ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS Nr. […]) erwähnt. 3. Mit Stellungnahme vom 25. Juni 2020 hielt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) fest, die erforderliche Zonenkonformität könne nicht bejaht und eine Ausnahmebewilligung könne nicht erteilt werden. Die Gemeinde gab dem Beschwerdeführer daraufhin Gelegenheit zur