2. Der Beschwerdeführer reichte am 17. Februar 2020 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den Ersatz eines Maschendrahtzaunes durch einen Holzzaun auf den Parzellen Ligerz Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________. Die Parzellen liegen in der Landwirtschaftszone und im kommunalen Ortsbildschutzperimeter. Das Gebäude «E.________weg» auf der Parzelle Nr. A.________ ist ein K-Objekt, das gemäss kantonalem Bauinventar als erhaltenswert eingestuft und der Baugruppe A […] zugeordnet ist. Ferner befindet sich das Gebiet, in dem sich die Parzellen befinden, im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN 1001 Linkes Bielerseeufer) und die Häusergruppe «F.____