Massnahmen der 1. Priorität erfüllen grösstenteils die folgenden Kriterien: übergeordnete Bedeutung für die Stadt Bern, grosser Handlungsbedarf, gutes Kosten-/Nutzen- Verhältnis, kurzfristiger Realisierungshorizont und Synergieeffekte.23 Mit der Massnahme Nr. 2.10 soll eine Verbesserung der Fusswegverbindung hintere Länggasse Bremgartenwald mittels Querung der Bremgartenstrasse in Verlängerung der A.________strasse erreicht werden.24 Sie dient der besseren Erschliessung eines Naherholungsgebiets.