c) Der geplante Fussgängerübergang ist im Richtplan Fussverkehr der Stadt Bern als Massnahme 1. Priorität (Nr. 2.10) enthalten.22 Solche Massnahmen zielen schwerpunktmässig auf das Beheben von Schwachstellen der Fusswege an publikumsintensiven Achsen und Orten sowie des Basisnetzes ab. Massnahmen der 1. Priorität erfüllen grösstenteils die folgenden Kriterien: übergeordnete Bedeutung für die Stadt Bern, grosser Handlungsbedarf, gutes Kosten-/Nutzen- Verhältnis, kurzfristiger Realisierungshorizont und Synergieeffekte.23