Die Beschwerdegegnerin verweist bezüglich des Nutzens des Fussgängerübergangs auf den angefochtenen Entscheid und ihre Stellungnahme zur Einsprache. Sie sei bestrebt, auch an anderen Stellen zusätzliche Querungsmöglichkeiten zu schaffen, denn ein dichtes Netz von Fusswegverbindungen diene der Attraktivität und der Sicherheit des Fussverkehrs. Die Anzahl erwarteter Querungen pro Stunde sei nur ein Bestandteil für den Entscheid zur Planung und Erstellung einer sicheren Fussgängerquerung. Diese könne aufgrund des heute fehlenden Angebots nicht abgeschätzt werden. Da sich die Querung aber am Rand des Länggass-Quartiers befinde, werde eine regelmässige Nutzung erwartet.