4. Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten drei Fotos von Google Street View (Aufnahmedatum vom September 2021) zu und gab ihnen Gelegenheit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 16. September 2022 Gebrauch. Die Beschwerdegegnerin verzichtete darauf, eine weitere Stellungnahme einzureichen. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen