3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Eingabe vom 15. August 2022 verzichtet das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine förmliche Vernehmlassungseingabe. In ihrer Beschwerdeantwort vom 29. August 2022 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. Sie macht insbesondere geltend, dass das Projekt der besseren Erschliessung des Quartiers B.________ mit dem angrenzenden Wald diene.