Am 23. März 2022 erhoben die Beschwerdeführenden beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelhand Einsprache gegen das Bauvorhaben. Mit Gesamtentscheid vom 21. Juli 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung, wies die Einsprachen ab und nahm diese, soweit geeignet, als Rechtsverwahrung auf. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. August 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids. Eventualiter sollen Begleitmassnahmen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern definiert werden. Sie machen insbesondere geltend, dass der Fussgängerübergang