Das beantragte Bauvorhaben hält die Vorschriften des Planungs-, Bau- und Umweltrechts sowie die nach anderen Gesetzen zu prüfenden Vorschriften ein, entsprechend ist es zu bewilligen (Art. 2 Abs. 1 BauG). Der Antrag des Beschwerdeführers 2 auf eine weitere Sistierung des Verfahrens ist entsprechend unbegründet und ist abzuweisen. 10. Verfahrenskosten