a) Der Beschwerdeführer 2 beantragt die erneute Sistierung des Verfahrens, bis das Bundesgericht über derzeitig hängige Beschwerden zur Verfassungs-, Gesetz- und Verordnungskonformität adaptiver Antennentechnik sowie zur vom Bundesrat am 17. Dezember 2021 vorgenommenen NISV Änderung entschieden habe.