a) Das AUE hat in seinem Fachbericht Immissionsschutz vom 25. Januar 2021 die Auflage verfügt, der Zugang zu den Antennen müsse abgesperrt sein. Der Beschwerdeführer 2 macht geltend, die Auflage sei nicht im Gesamtentscheid aufgenommen und sie sei zu präzisieren. Die Baugesuchsunterlagen seien zu vervollständigen und den benachbarten Grundeigentümer sei ihr Einspracherecht zur Eigentumsbeschränkung zu gewähren. Das AUE erläuterte in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2023, die Auflage bedeute, dass ein Steigschutz an der Leiter montiert werden müsse.