für das Landschaftsbild nicht prägend, so dass es der OLK nicht zur Beurteilung zu unterbreiten ist. Es sind daher auch keine Vergleichspläne oder ein Augenschein erforderlich. Die entsprechenden Beweisanträge werden mit Verweis auf die antizipierte Beweiswürdigung31 abgewiesen. 8. Auflage AUE