c) Das Bundesgericht hat sich in mehreren neuen Urteilen mit der Frage auseinandergesetzt, ob herkömmliche QS-Systeme ausreichen, um den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen, die aufgrund der sog. «worst case»-Szenario beurteilt worden sind, zu kontrollieren.25 Das Bundesgericht befand, es bestehe keine Veranlassung, an der Zuverlässigkeit der QS-Sys- teme zu zweifeln, auch nicht beim Einsatz von adaptiven Antennen.26