9/13 BVD 110/2022/134 ten Zugriff auf eine Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), in welche die Mobilfunkbetreiber die detaillierten Betriebsdaten hinterlegten. Festgestellte Abweichungen vom bewilligten Zustand müssten innerhalb von 24 Stunden behoben werden. Die Fehlerprotokolle würden der zuständigen Vollzugsbehörde alle zwei Monate unaufgefordert zugestellt.