Auch das Bundesgericht befand in mehreren Urteilen, die vom METAS empfohlene Messmethode würde sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich erweisen und könne für Abnahmemessungen von adaptiven Antennen verwendet werden, bis das METAS und das BAFU eine offizielle Messempfehlung herausgegeben hätten.24 An der Existenz einer geeigneten Messmethode bestehen somit keine ernsthaften Zweifel, die entsprechenden Befürchtungen des Beschwerdeführers 2 erweisen sich folglich als unbegründet.