Mit einer Abnahmemessung wird überprüft, ob die Grenzwerte während des maximal bewilligten Betriebszustandes, d.h. unter voller Auslastung und bei maximaler Sendeleistung, in der realen Umgebung eingehalten sind. Da dieser maximale Betriebszustand im realen Betrieb nur selten auftritt, müssen die Messresultate von der aktuell gemessenen Sendeleistung auf die maximal bewilligte Sendeleistung hochgerechnet werden.23 Dank dieser Messung inkl. Hochrechnung kann beurteilt werden ob, resp. dass der Anlagegrenzwert auch bei voller Auslastung und maximaler Sendeleistung gewährleistet ist.