a) Der Beschwerdeführer 2 verlangt in seiner Eingabe vom 15. Mai 2023, die kantonalen Behörden müssten mit Abnahme- und Kontrollmessungen die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. In seiner Beschwerde hatte er ausgeführt, aus der Antwort des Berner Regierungsrates gehe hervor, dass auf kantonaler Ebene bisher keine Kontroll- und Abnahmemessungen erfolgten. Schliesslich beantragt er in der Eingabe vom 20. Juli 2023, in allen grenzwert-kritischen (Ausschöpfung über 80%) Antennenbewilligungsverfahren sei eine allfällige Baubewilligung mit der Auflage zu verbinden, dass die Einhaltung der Grenzwerte obligatorisch mit Abnahmemessungen an kritischen Orten zu verifizieren sei.