Die Strahlung der geplanten Mobilfunkanlage wird zwar durch die Erhöhung der Sendeleistung zunehmen. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 03.03.2020 (Revision 2.0) sind jedoch die Grenzwerte der NISV deutlich eingehalten, was die kantonale Fachstelle Immissionsschutz auch in ihrem Fachbericht vom 25. Januar 2021 bestätigte. Entsprechend ist auch die zukünftige Strahlenbelastung nicht zu beanstanden, da die NISV die Grenzwerte abschliessend regelt und somit keine Grundlage besteht, eine weitere Reduktion der Strahlung zu verlangen.21 Dies gilt auch im Hinblick auf 5G, denn die NISV unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Mobilfunktechnologien.