6. Das Rechtsamt stellte diese Eingaben den Beteiligten zu und gab ihnen Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Diese Gelegenheit nahmen die Beschwerdeführer 2 und 3 mit Eingaben vom 20. und 21. Juli 2023 wahr. 7. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten und den Fachbericht des AUE wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen