Die Gemeinde Vechigen verweist in ihrer Stellungnahme vom 26. Mai 2023 auf den von ihr verfügten Gesamtentscheid. Das AGR beantragte mit Eingabe vom 30. Mai 2023 die Beschwerden seien abzuweisen. Das AUE kam in seiner Eingabe vom 23. Juni 2023 zum Schluss, die Anlage halte die Bestimmungen der NISV2 vollumfänglich ein und verwies auf seinen Fachbericht vom 25. Januar 2021. Die Beschwerdegegnerin 2 machte in ihrer Eingabe vom 26. Juni 2023 geltend, die Beschwerden seien abzuweisen und das Verfahren sei nicht länger zu sistieren. Die Beschwerdegegnerin 1 liess sich nicht vernehmen.