Das Baugesuch sei zu Handen der Ortsbildkommission (OLK) zu ergänzen. Anschliessend sei ein Augenschein vor Ort durchzuführen. Die Baugesuchsakten seien zu vervollständigen mit der Begründung der Standortgebundenheit der neuen Parabolspiegel und der Standortgebundenheit der neuen Technologie der adaptiven Antennen mit 3600 MHz. Die durch das AGR pauschal ausgesprochene Ausnahmebewilligung zum Bauen in der Landwirtschaftszone sei zu differenzieren und sei gegebenenfalls zu widerrufen. Eventualiter sei das Baugesuch zu sistieren, bis ein taugliches Qualitätssicherungssystem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliege.