Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte mit Verfügung vom 2. Juli 2021 die Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben ausserhalb des Baugebiets. Mit Gesamtentscheid vom 30. Juni 2022 bewilligte die Gemeinde Vechigen das Bauvorhaben. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 2. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragte, der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. Eventualiter sei das Bauvorhaben im Amtsanzeiger Konolfingen zu publizieren. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein.