quenzbändern 700-900 MHz; 800-900; 1400-2600; 1800-2600 und 3600 MHz montiert sein. Ein Korrekturfaktor für adaptive Antennen wird nicht beansprucht. Die Gemeinde Vechigen publizierte das Bauvorhaben im amtlichen Anzeiger der Gemeinde Vechigen sowie im kantonalen Amtsblatt und holte einen Fachbericht des Amts für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, ein. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführer 2 und 3 Einsprache. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte mit Verfügung vom 2. Juli 2021 die Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben ausserhalb des Baugebiets.